Vorschriften kennen – Haftungsrisiken senken

veröffentlicht im „Bauen mit Holz“ (August 2019)

Bei jedem Auftrag, der in das Dach- oder Lüftungssystem eines Altbaus eingreift, schwingt ein Haftungsrisiko mit. Die EnEV und das EnEG fordern von Bauherren energetische Maßnahmen.

Der Schorn- dorfer Energieberater Steffen Wehinger (r.) berät Handwerkerkollegen

Schlampern Bauherren bezüglich der energetischen Maßnahmen, müssen sie mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Mit bis zu 50 000 Euro kann die zuständige Baubehörde ein Fehlverhalten bestrafen. Damit diese Strafen nicht auf Zimmerer und Dachdecker zurückfallen, sollten sie sich zum Gebäude- und Energieberater weiterbilden oder sich die Expertise in Form eines Fachmanns an Bord holen.

Steffen Wehinger aus Schorndorf etwa ist gelernter Zimmerer und Dekra-Bausachverständiger. Er berechnet für Handwerker und Bauherren Lüftungskonzepte und sorgt dafür, dass diese auch richtig montiert werden. Das spart Bauherren Ärger und Energie und liefert gleichzeitig Rechtssicherheit.

Und die sei nicht zu unterschätzen, meint Bernhard Beck vom baden-württembergischen Landesverband Holzbau. Regelmäßig fragen Handwerker bei ihm an und lassen sich vom Juristen Tipps geben. Die Probleme ähneln sich: Eine EnEV- konforme Dachsanierung würde bei einem Einfamilienhaus um die 50.000 Euro kosten. Ein 75-jähriger Bauherr will aber die günstigere Alternative. Einmal neu eindecken für 10.000 Euro. Kommt es hier zur Klage, würde vermutlich jeder Richter dem Rentner glauben, der versichert, von den Gesetzen zur Energieeinsparung noch nie gehört zu haben. „Damit geht die Haftung auf den Handwerker über“, erklärt Wehinger.

Verschärfte Rechtsprechung

„Wer KfW-Mittel beantragt, obwohl die Modernisierung nicht förderfähig ist, muss bei einer Prüfung mit Nachfragen rechnen“, warnt Wehinger. Haben Bauherren mit dem Geld bereits Handwerkerrechnungen bezahlt, ist das Betrug – wenn auch unwissentlich und ohne Vorsatz geschehen. Das kann strafrechtliche Konsequenzen haben, so der Energieberater. Im schlechtesten Fall ist hier der ausführende Betrieb mit im Boot.

Seit der Novellierung der Energie-Verordnung in 2012 gehen Ämter restriktiver gegen Verstöße vor. Wie wichtig ein beschränktes Haftungsrisiko ist, darauf verweist der Bundesverband für Wohnungslüftung: Die Rechtsprechung hat sich verschärft. Bewohnern ist häufiges Lüften nicht mehr zuzumuten. Handwerkern, die keine individuellen Lüftungskonzepte liefern können, droht damit schneller ein Rechtsstreit. Das neue Bauvertragsrecht räumt Bauherren mehr Rechte ein. Betriebe müssen Unterlagen übergeben, die belegen, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählen auch EnEV- Nachweise, die Bauherren von Sachverständigen prüfen lassen können.