





Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Gewerke und Dienstleister
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Die jährlichen förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.