Energieberatung

Ihr Energieberater aus Schorndorf

Als gelernter Zimmermann und Bausachverständiger und Energieberater sind Sie als Kunde bei uns sehr gut aufgehoben. Wir begleiten Ihr Bauvorhaben von A-Z. Wir verfügen über ein großes Netzwerk an erstklassigen Handwerkern

„somit sind wir der verlängerte Arm der KFW“

Ihre nächsten Schritte!

Erstberatung

Vereinbaren Sie einen Termin, zur gemeinsamen Besichtigung vor Ort

Planung der Maßnahmen

Wir arbeiten immer Lösungsorientiert „geht nicht gibt es nicht“

KfW Anträge

Erstellung der notwendigen Unterlagen …

Leistungen

Umsetzung der Maßnahmen mit geeigneten Fachbetrieben

BAFA Förderung

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Fördersatz gefördert:

  • Solarthermieanlagen mit 25 %
  • Biomasseheizungen mit 10 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
  • Wärmepumpen mit 25 % (für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird)
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit Einbindung einer Biomasseheizung mit 20 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %) und ohne Einbindung einer Biomasseheizung mit 25 %
  • Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen mit 25 %
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit 25 %

Heizungs-Tausch-Bonus für Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch (Ersetzen und fachgerechter Entsorgung) einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet wird. Gasheizungen müssen für den Heizungs-Tausch-Bonus ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

  • Biomasseheizung
  • Wärmepumpe
  • EE-Hybridheizung
  • Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

KfW Förderung

Hier finden Sie einen Link zur KFW Bankengruppe. Alle Informationen über eine eventuellen Förderung über einen Kredit oder einen Sanierungszuschuss finden Sie hier

Sollten Sie Fragen dazu haben können Sie uns gerne kontaktieren!

Leistungsumfang Energieberatung

  • Energieausweis Wohngebäude  DIN 18599 -4108/4701-10
  • Energieausweis Nichtwohngebäude DIN 18599
  • iSFP Sanierungsfahrplan
  • Differenzdruckmessung (Blower Door Test)
  • Effizienzhausberechnung
  • Lüftungskonzept DIN 1946-6
  • Heizlastberechnung DIN  EN 12831 ( Hydraulischer Abgleich rechnerisch )
  • U-Wert Berechnung
  • Wärmebrückenberechnung
  • KFW Fördermittelanträge
  • KFW Baubegleitung (Qualitätssicherung vor Ort durch den Energieberater)
  • Bafa Zuschussantrag
  • Bafa Energieberatung Mittelstand
  • Bafa vor Ort Beratung
  • Energieberatung Baudenkmale und besonders erhaltenswerter Bausubstanz
  • Energieberatung DIN 16247 Energieaudit
  • Energieberatung Neubau Nachhaltigkeit (NH)
  • Gebäudesimulation
  • Simulation Photovoltaik
  • Simulation Wärmepumpe
  • Heizungs Check

Wir freuen uns Ihre Projekte gemeinsam mit Ihnen in die Tat umzusetzen. Wir arbeiten immer Lösungsorientiert „geht nicht gibt es nicht“